der neue Sparclub Blubb SATZUNG

1.      Der Sparclub trägt den Namen „der neue Sparclub-BLUBB“

2.      Sinn des Sparclubs ist die Förderung der Geselligkeit und die Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen.

3.      Die Leerung der Sparfächer erfolgt jeweils freitags bis 20.00 Uhr.

4.      Jeder Sparer zahlt wöchentlich mindestens 5,00 € in sein Sparfach ein. Die Jubelmark von 1,00 € und 2,00 € für die zuletzt gezogene Zahl im Lotto (mittwochs und samstags) werden automatisch hiervon abgezogen.

5.      Bei gewonnener Lottozahl werden dem Sparer jeweils 10,00 € gutgeschrieben.

6.      Bei versäumten oder verspäteten Einzahlungen wird dem Sparer ein Strafgeld von 1,00 € abgezogen, das der gemeinsamen Clubkasse zufällt.

7.      Sparclublokal ist die „Gaslaterne“, Wilhelminenstr. 19, 24103 Kiel, Tel. 0431/53603121.

8.      Versammlungen werden vierteljährlich im Sparclublokal durchgeführt (nicht Samstags). Die erste Versammlung im neuen Jahr ist zugleich die Jahreshauptversammlung, auf der Satzungsänderungen beschlossen werden können.

9.      Unentschuldigtes Fehlen auf Versammlungen kostet 2,50 € Strafgeld, das der Clubkasse zugute kommt.

10.  Auf angekündigten Versammlungen ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

11.  Mögliche Restsummen von Jubelmark, Lottogeld, Strafgeld und Zinsen können ins neue Sparjahr übernommen werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf verbleibende Restsummen.

12.  Über eine Neubelegung von Sparfächern entscheidet der Sparclub gemeinschaftlich.

13.  Das Sparkonto befindet sich bei der Sparda-Bank HH eG.

13. Der Vorstand:

      Vorsitzender:   Holger Hertel

      Kassierer:       Karen Bruhn und  Udo Starke

Schriftführer:  Karen Bruhn

 

Sparclub Blubb

SATZUNG

 geändert am 30.06.2012

1.      Der Sparclub trägt den Namen „Sparclub-BLUBB“

2.      Sinn des Sparclubs ist die Förderung der Geselligkeit und die Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen.

3.      Jeder Sparer zahlt wöchentlich mindestens 5,00 € in sein Sparfach ein. Die Jubelmark von 1,00 € und 1,00 € für die Zusatzzahl im Lotto werden automatisch     hiervon abgezogen.

4.      Bei gewonnener Lottozahl werden dem Sparer 10,00 € gutgeschrieben.

5.      Bei versäumten Einzahlungen wird dem Sparer ein Strafgeld von 1,00 € abgezogen, das der gemeinsamen Clubkasse zufällt.

6.      Sparclublokal ist die GASLATERNE in der Wilhelminenstraße 19.

7.      Versammlungen werden vierteljährlich im Sparclublokal durchgeführt (nicht Samstags). Die erste Versammlung im neuen Jahr ist zugleich die    Jahreshauptversammlung, auf der Satzungsänderungen beschlossen werden können.

8.      Unentschuldigtes Fehlen auf Versammlungen kostet 2,50 € Strafgeld, das der Clubkasse zugute kommt.

9.      Auf angekündigten Versammlungen ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

10.  Mögliche Restsummen von Jubelmark, Lottogeld, Strafgeld und Zinsen können ins neue Sparjahr übernommen werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen   Anspruch auf verbleibende Restsummen.

11.  Über eine Neubelegung von Sparfächern entscheidet der Sparclub gemeinschaftlich.

12.  Die beiden Kassierer eröffnen ein Sparkonto bei der Sparda-Bank HH eG.

13. Der Vorstand:

      Vorsitzender:   Holger Hertel

      Kassierer:        Karen Bruhn und  Udo Starke

Schriftführer:    Karen Bruhn

 

SATZUNG

erstellt am 10.01.2004

  1. Der Sparclub trägt den Namen „Sparclub-BLUBB“
  2. Sinn des Sparclubs ist die Förderung der Geselligkeit und die Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen.
  3. Jeder Sparer zahlt wöchentlich mindestens 5,00 € in sein Sparfach ein. Die Jubelmark von 1,00 € und 0,50 € für die Zusatzzahl im Lotto werden automatisch hiervon abgezogen.
  4. Bei gewonnener Lottozahl werden dem Sparer 5,00 € gutgeschrieben.
  5. Bei versäumten Einzahlungen wird dem Sparer ein Strafgeld von 1,00 € abgezogen, das der gemeinsamen Clubkasse zufällt.
  6. Sparclublokal ist der „Poller 194“, Holtenauer Str. 194, 24105 Kiel, Tel. 0431/80098800.
  7. Versammlungen werden vierteljährlich im Sparclublokal durchgeführt (nicht Samstags). Die erste Versammlung im neuen Jahr ist zugleich die Jahreshauptversammlung, auf der Satzungsänderungen beschlossen werden können.
  8. Unentschuldigtes Fehlen auf Versammlungen kostet 2,50 € Strafgeld, die der Clubkasse zugute kommen.
  9. Auf angekündigten Versammlungen ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  10. Mögliche Restsummen von Jubelmark, Lottogeld, Strafgeld und Zinsen können ins neue Sparjahr übernommen werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf verbleibende Restsummen.
  11. Über eine Neubelegung von Sparfächern entscheidet der Sparclub gemeinschaftlich.
  12. Die beiden Kassierer eröffnen ein Sparkonto bei der Sparda-Bank HH eG.
  13. 1.Vorsitzende: Holger
  14. Kassierer:       Karen und Udo   
  15. Schriftführer:  Karen