der neue Sparclub Blubb SATZUNG 1. Der
Sparclub trägt den Namen „der neue Sparclub-BLUBB“ 2. Sinn
des Sparclubs ist die Förderung der Geselligkeit und die Teilnahme an den
geplanten Veranstaltungen. 3. Die
Leerung der Sparfächer erfolgt jeweils freitags bis 20.00 Uhr. 4. Jeder
Sparer zahlt wöchentlich mindestens 5,00 € in sein Sparfach ein. Die Jubelmark
von 1,00 € und 2,00 € für die zuletzt gezogene Zahl im Lotto (mittwochs und
samstags) werden automatisch hiervon abgezogen. 5. Bei
gewonnener Lottozahl werden dem Sparer jeweils 10,00 € gutgeschrieben. 6. Bei
versäumten oder verspäteten Einzahlungen wird dem Sparer ein Strafgeld von 1,00
€ abgezogen, das der gemeinsamen Clubkasse zufällt. 7. Sparclublokal
ist die „Gaslaterne“, Wilhelminenstr. 19, 24103 Kiel, Tel. 0431/53603121. 8. Versammlungen
werden vierteljährlich im Sparclublokal durchgeführt (nicht Samstags). Die
erste Versammlung im neuen Jahr ist zugleich die Jahreshauptversammlung, auf
der Satzungsänderungen beschlossen werden können. 9. Unentschuldigtes
Fehlen auf Versammlungen kostet 2,50 € Strafgeld, das der Clubkasse zugute
kommt. 10. Auf
angekündigten Versammlungen ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig. 11. Mögliche
Restsummen von Jubelmark, Lottogeld, Strafgeld und Zinsen können ins neue
Sparjahr übernommen werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf
verbleibende Restsummen. 12. Über
eine Neubelegung von Sparfächern entscheidet der Sparclub gemeinschaftlich. 13. Das
Sparkonto befindet sich bei der Sparda-Bank HH eG. 13. Der Vorstand: Vorsitzender: Holger Hertel Kassierer: Karen Bruhn und Udo Starke Schriftführer: Karen Bruhn
Sparclub Blubb SATZUNG 1. Der Sparclub trägt den Namen „Sparclub-BLUBB“ 2. Sinn des Sparclubs ist die Förderung der Geselligkeit und die Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen. 3. Jeder Sparer zahlt wöchentlich mindestens 5,00 € in sein Sparfach ein. Die Jubelmark von 1,00 € und 1,00 € für die Zusatzzahl im Lotto werden automatisch hiervon abgezogen. 4. Bei gewonnener Lottozahl werden dem Sparer 10,00 € gutgeschrieben. 5. Bei versäumten Einzahlungen wird dem Sparer ein Strafgeld von 1,00 € abgezogen, das der gemeinsamen Clubkasse zufällt. 6. Sparclublokal ist die GASLATERNE in der Wilhelminenstraße 19. 7. Versammlungen werden vierteljährlich im Sparclublokal durchgeführt (nicht Samstags). Die erste Versammlung im neuen Jahr ist zugleich die Jahreshauptversammlung, auf der Satzungsänderungen beschlossen werden können. 8. Unentschuldigtes Fehlen auf Versammlungen kostet 2,50 € Strafgeld, das der Clubkasse zugute kommt. 9. Auf angekündigten Versammlungen ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 10. Mögliche Restsummen von Jubelmark, Lottogeld, Strafgeld und Zinsen können ins neue Sparjahr übernommen werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf verbleibende Restsummen. 11. Über eine Neubelegung von Sparfächern entscheidet der Sparclub gemeinschaftlich. 12. Die beiden Kassierer eröffnen ein Sparkonto bei der Sparda-Bank HH eG. 13. Der Vorstand: Vorsitzender: Holger Hertel Kassierer: Karen Bruhn und Udo Starke Schriftführer: Karen Bruhn SATZUNG erstellt am 10.01.2004
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